Neben der Einkommenssteuer ist die Umsatzsteuer eine sehr gute Einkommensquelle, die der deutsche Staat bietet, sie bringt pro Jahr bis zu 100 Mill. Euro ein.
Für viele Selbstständige und freiberuflich Tätige ist monatlich eine Umsatzsteuer-voranmeldung beim jeweiligen Finanzamt fällig. Diese wird jeden Monat an das Finanzamt geschickt, anschließend muss der Selbstständige oder Freiberufler seine Umsatzsteuer, die vom jeweiligen Umsatz und der abgezogenen Vorsteuer abhängig ist zahlen. Bis vor wenigen Jahren musste man die Formulare noch in brieflicher Form einreichen, doch in der heutigen verlangen die Finanzämter die Einreichung der Daten per Netzübermittlung mittels des Steuerprogramms Namens Elster. Gibt man aber die Daten mangels technischer Ausführungen aber nicht per Computer ab, so kann hier das Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Höhe der Umsatzsteuer befindet sich in Deutschland zurzeit bei 19 Prozent. Jeder Selbstständige oder freiberuflich Tätige ist verpflichtet, seine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich oder auch monatlich elektronisch an das Finanzamt zu senden. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird der jeweilige Bruttoumsatz für den hier entsprechenden Zeitraum sowie die darin enthaltene Umsatzsteuer vermerkt. Des weiteren ist hier die Vorsteuer mit angegeben, die dann von der zu zahlenden Summe wieder abgezogen werden darf. Ist alles mit bestem Gewissen und richtig ausgefüllt, so bestätigt man am Ende die Angaben mit einer persönlichen Unterschrift und dem eventuellen Firmenstempel. Ist alles ordnungsgemäß ausgefüllt und nochmals genau überprüft worden, so wird die Umsatzsteuervoranmeldung über ein verschlüsseltes Programm an das jeweilige Finanzamt übermittelt. Einige Tage später bekommt der umsatzsteuerpflichtige Freiberufler oder Selbstständige eine Meldung vom jeweiligen Finanzamt mit der Anweisung der zu zahlenden Umsatzsteuer, die innerhalb einer angegebenen Frist zu verrichten ist. Am Ende eines Jahres wird hierzu noch die Umsatzsteuererklärung fällig. Hier wird auch wieder ein Formular für die Umsatzsteuer ausgefüllt mit den genauen Angaben über alle Zahlungen und Daten, die im Laufe des Jahres zusammengekommen sind. Dieses Formular ist genau wie die Umsatzsteuervoranmeldung mittels elektronischem Verfahren an das Finanzamt gesendet. Hier kommt dann auch nach circa 14 Tagen ein Brief vom Finanzamt zum jeweiligen umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen oder Freiberuflerin dem dann zu entnehmen ist, welche Umsatzsteuer hier an den Staat zu zahlen ist. Die Gesamthöhe der zu zahlenden Umsatzsteuer kann aber durch den Abzug der Vorsteuer dem entsprechend gesenkt werden. Jeder umsatzsteuerpflichtige Freiberufler oder Selbstständige ist vom Gesetz dazu verpflichtet, seine Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Umsatzsteuer einzureichen und auch zu bezahlen.